Schulkinderarten in Niedersachsen – die Vorschule

Schulkindergärten in Niedersachsen sind das, was man im Volksmund als „Vorschule“ bezeichnet.

Heute gibt es solche Vorschulen nur noch in wenigen Bundesländern. Sie fungieren dann als Bindeglied zwischen Kindergarten und der Einschulung in eine Grundschule.

Allerdings besuchen heute nicht mehr alle Kinder eine Vorschule in Form der Schulkindergärten, sondern nur sehr selten und wenn dies seitens der Schulen angeordnet ist.

Manche Familien möchten, dass ihre Kinder einen Schulkindergarten besuchen, meistens sind Familien allerdings (zurecht) sehr misstrauisch, was Schulkindergärten in Niedersachsen anbelangt und möchten nicht, dass Ihre Kinder dort hingehen.

Sind Sie unsicher oder besorgt wegen des Schulkindergartens, können Sie mich natürlich immer wegen einer Erstberatung anrufen und ich kann Ihnen aus meiner langjährigen Erfahrung im Schulrecht weiterhelfen!

Anwalt für Schulrecht - Niedersachsen

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Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Grundschulförderklasse Baden-Württemberg

schulvorbereitende Einrichtungen Bayern

Vorklasse & Eingangsstufe Hessen

Schuleingangsphase NRW

und Zurückstellung & Kindergarten Rheinland-Pfalz

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Anwalt für Schulrecht - Niedersachsen
Anwalt für Schulrecht - Paragraph

Schulkindergarten – § 64 Schulgesetz Niedersachsen

In Niedersachsen sind die Schulkindergärten in § 64 NSchG geregelt:

(2) 1Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit der Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule oder einer Förderschule teilzunehmen, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. 2Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen.

Anwalt für Schulrecht - FAQ

Soll mein Kind in einen Schulkindergarten? Muss mein Kind in einen Schulkindergarten?

Sind Schulkindergärten zu empfehlen?

Eher nein, da dort meist Kinder „gesammelt“ werden, die erhebliche Defizite aufweisen und die deshalb einer hohen Gefahr ausgesetzt sind, dass sie mit der Einschulung in den sonderpädagogischen Förderbedarf verschoben werden sollen.

Das Niveau der Schulkindergärten hat in den letzten Jahren zudem stark nachgelassen und man läuft Gefahr, selbst in dieses Raster zu gelangen.

Muss man im Falle einer Zurückstellung von der Schule in Niedersachsen in einen Schulkindergarten?

Es gibt keinen Automatismus, dass ein zurückgestelltes Kind einen Schulkindergarten besuchen muss, zumal dies auch davon abhängen wird, ob es überhaupt Schulkindergarten in der Region gibt, denn besonders weit verbreitet ist das Netz der Schulkindergärten in Niedersachsen nicht.

Die Anordnung des Besuchs eines Schulkindergartens erfolgt separat und bedarf einer nachvollziehbaren Begründung.

Besonders brenzlig wird es oftmals dann, wenn das Kind zuvor noch keinen regulären Kindergarten besucht hat. In diesen Fällen wird gerne der Besuch eines Schulkindergartens angeordnet.

Sind Sie in einer solchen Situation, können Sie sich gerne an mich wenden und ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung gerne weiterhelfen.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zum Schulkindergarten Niedersachsen

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für alle Fragen rund um den Schulkindergarten in Niedersachsen geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz Niedersachsen übernehmen.

 

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