Dyskalkulie und Schule Niedersachsen

Bei Dyskalkulie handelt es sich aus juristischer Sicht um Nachteile des einzelnen Schülers, die dazu führen, dass er geringere Chancen als die anderen Schüler hat.

Auf Grund des im Schulrecht geltenden Grundsatzes der Chancengleichheit muss auch in Niedersachsen bei Dyskalkulie grundsätzlich dafür Sorge getragen werden, das dieser Nachteil durch Fördermaßnahmen angegangen und durch Nachteilsausgleiche ausgeglichen wird.

Schulen haben damit mitunter ihre Probleme, da sie hierin fälschlicherweise eine Privilegierung der Schüler sehen.

Ich habe seit 2007 zahlreiche Dyskalkulie-Fälle begleitet und kann Ihnen im Einzelfall gerne mit einer telefonischen Erstberatung weiterhelfen, wie Sie sich in Ihrem konkreten Fall am besten verhalten.

Mehr zu Dyskalkulie in der Schule in Niedersachsen in den folgenden Informationen:

Anwalt für Schulrecht - Niedersachsen

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Niedersachsen

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Dyskalkulie Baden-Württemberg

Dyskalkulie Bayern

Dyskalkulie Hessen

Dyskalkulie NRW

und Dyskalkulie Rheinland-Pfalz

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KMK-Beschlüsse zu Dyskalkulie Niedersachsen

Dyskalkulie war Inhalt des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003, wobei es damals den Ländern offengelassen wurde, inwiefern sie Nachteilsausgleiche schaffen.

Der Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Niedersachsen vom 04.10.2005 regelt Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleiche bei Legasthenie.

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Welche Fördermaßnahmen gibt es bei Dyskalkulie in Niedersachsen?

Die Fördermaßnahmen bei Dyskalulie in Niedersachsen sind sehr abstrakt geregelt und nur durch wenige Beispiele konkretisiert.

Was ist, wenn die Schule keine Fördermaßnahmen in Dyskalkulie in Niedersachsen anbietet?

Dann kann man sich beim Schulamt beschweren. Richtig viel bringen wird dies allerdings meistens nicht, da die Lehrerausbildung im Bereich Dyskalkulie meist unzureichend ist, so dass es zu wenige qualifizierte Lehrer gibt.

Und wenn man auf die Beschwerde hin Fördermaßnahmen erhält, sind diese oftmals unzureichend.

Muss man an Dyskalkulie-Fördermaßnahmen teilnehmen?

Die Schulen versuchen oftmals Schüler zu zwingen, an Fördermaßnahmen in Dyskalkulie teilzunehmen, indem angedroht wird, ansonsten keine Nachteilsausgleiche zu gewähren.

Dies ist aus meiner Sicht grundsätzlich unzulässig, da das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Allerdings kann die Teilnahme an Fördermaßnahmen Dyskalkulie zur Schulpflicht gehören und man sollte vorab klären, dass trotzdem Nachteilsausgleiche gewährt werden, denn sonst rennt man am Ende schlechten Noten hinterher und gefährdet die Versetzung. Darauf würde ich es nicht ankommen lassen.

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Welche Nachteilsausgleiche erhält man bei Dyskalkulie in Niedersachsen?

Der Dyskalkulie-Erlass regelt konform mit den Vorgaben der Kultusministerkonferenz vorrangig bloße Nachteilsausgleiche (bspw. Schreibzeitverlängerung, Hilfsmittel, angepasste Aufgabenstellung…) vor Abweichungen von der Leistungsbewertung (bspw. stärkere Gewichtung der mündlichen Leistung, zeitweiliger Verzicht der Bewertung von Klassenarbeiten während der Förderphase).

Dies macht es in der Praxis von Beginn an schwer, sogenannten Notenschutz zu erhalten, wenn nur sehr zurückhaltend Nachteilsausgleiche vorgesehen sind…

Fakt ist allerdings: Wie es nicht „die Brille“ gibt, gibt es auch nicht „die Nachteilsausgleiche“. Diese geltend zu machen, ist oftmals nicht einfach.

Aus meiner langjährigen Erfahrung im Bereich Nachteilsausgleiche in Dyskalkulie Niedersachsen helfe ich Ihnen gerne weiter.

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Kann ich Dyskalkulie in Niedersachsen bei einer Nichtversetzung geltend machen?

Immer wieder kommt es vor, dass ein Schüler nichtversetzt wurde, weil die Dyskalkulie nicht oder nicht hinreichend beachtet wurde.

Natürlich kann dies ein Grund dafür sein, dass die Nichtversetzung rechtswidrig zustande gekommen ist.

Das Problem ist nur, dass man ein ganzes Schuljahr nicht wiederholen kann, so dass man Nachteilsausgleiche noch nutzen kann, d.h. man muss mit Hypothesen arbeiten.

D.h. im Einzelfall kann durchaus etwas dran sein, aber die Umsetzung ist schwierig. Sollten Sie selbst nicht weiterkommen, können Sie mich natürlich gerne kontaktieren.

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Kann ich wegen Dyskalkulie in Niedersachsen sonderpädagogischen Förderbedarf bekommen?

Dyskalkulie ist eigentlich nur eine Teilleistungsstörung, so dass sich die Frage sonderpädagogischer Förderbedarf eigentlich nicht stellen dürfte.

Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Lehrer keine Lust auf Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleiche bei Dyskalkulie haben und deshalb auf die Idee kommen, dass man den Schüler ja in Richtung Lernbehinderung verschieben könnte und dann soll sich ein Sonderpädagoge darum kümmern…

In einer solchen Situation sollten Sie sehr vorsichtig sein, da ich auch schon Fälle erlebt habe, bei denen der Sonderpädagoge als Gutachter die Teilleistungsstörung nicht berücksichtigte und dann tatsächlich schlechte Testergebnisse zustande kamen und Lernbehinderung festgestellt werden sollte…

Wenn sonderpädagogischer Förderbedarf in Form der Lernbehinderung im Raum steht, sollten demnach immer die Alarmglocken angehen und gerade bei Kindern, die tatsächlich schlechte Noten und Probleme in der Schule haben, muss man doppelt aufpassen.

Als erfahrener Anwalt für Schulrecht helfe ich Ihnen hierbei in Form einer Erstberatung aber natürlich auch einer Übernahme des Mandats in ganz Niedersachsen gerne weiter.

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Ich habe noch Fragen zu Dyskalkulie & Schule in Niedersachsen

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen zum Thema Dyskalkulie & Schule in Niedersachsen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Sie in Ihrem individuellen Fall gerne beraten und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.

 

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